Pflegegrad 2

Täglicher Pflegesatz

Pflegeentgeld Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
66,07 € 23,31 € 15,21 € 104,59 €

 

Der Anspruch der Kurzzeitpflege ist zeitlich und dem Betrag nach begrenzt: maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr, höchstens 1.612,00 €. Mit jedem Kalenderjahr entsteht der Anspruch neu.

Die Pflegekassen übernehmen nur den Anteil für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) und Investitionsfolgekosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren.

 

Kontakt

Johannesstift Dörpen 
Schwester-Talida-Platz 1 
26892 Dörpen

Telefon:
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Fax:
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E-Mail
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Der Träger der Pflegeeinrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

 

Medizinproduktesicherheit

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@johannesstift-doerpen.de

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