Pflegegrad 4

Täglicher Pflegesatz

Pflegeentgeld Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten
111,30 € 25,17 € 15,21 €

 

Monatlicher Pflegesatz

Tagessatz Monatssatz abzgl. Pflegeversicherung Monatsendbetrag
151,68 € 4.614,11 € 1.775,00 € 2.839,11 €

 

Entlastung durch Leistungszuschlag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschlag von der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung und wurde zum 01. Januar 2024 angehoben.

Verweildauer im Heim : Leistungszuschlag

0 bis 12 Monate : 15%

13 bis 24 Monate : 30%

25 bis 36 Monate : 50%

über 36 Monate : 75%.

 

Falls der Monatssatz nach Abzug des Pflegeversicherungsanteils nicht aus Eigenmitteln finanziert werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt zu stellen. Zusatzleistungen werden vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt.

Kontakt

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Schwester-Talida-Platz 1 
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04963 916-10

E-Mail
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Impressum | Datenschutz

Der Träger der Pflegeeinrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

 

Medizinproduktesicherheit

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@johannesstift-doerpen.de

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