Pflegegrad 5

Täglicher Pflegesatz

Pflegeentgeld Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten
106,67 € 23,31 € 15,21 €

 

Monatlicher Pflegesatz

Tagessatz Monatssatz abzgl. Pflegeversicherung Monatsendbetrag
145,19 € 4.354,68 € 2.005,00 € 2.349,68 €

 

Entlastung durch Leistungszuschlag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschlag von der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung:
5% im ersten Jahr

25% im zweiten Jahr

45% im dritten Jahr

70% ab dem vierten Jahr.

 

Falls der Monatssatz nach Abzug des Pflegeversicherungsanteils nicht aus Eigenmitteln finanziert werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt zu stellen. Zusatzleistungen werden vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt.

Kontakt

Johannesstift Dörpen 
Schwester-Talida-Platz 1 
26892 Dörpen

Telefon:
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Fax:
04963 916-10

E-Mail
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Impressum | Datenschutz

Der Träger der Pflegeeinrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

 

Medizinproduktesicherheit

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@johannesstift-doerpen.de

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